Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung / ein Vertrag gilt erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenrede. Angestellte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unseren Lieferverpflichtungen entbunden.

PREIS

Soweit nicht anders vereinbart, sind wir an die in den Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise. Die Preise gelten für die Lieferung ab Lager zzgl. Verpackung.

LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT / ANNAHMEVERZUG / RÜCKTRITT

Angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd. Sie können vom Verkäufer bis zu 4 Wochen überschritten werden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Die Lieferzeit verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich im Verzug befindet. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Produkte zu einem bestimmten Verwendungszweck, sofern dieser nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist. Bei elektronischen Bauteilen kann eine Gewährleistung nur für die einwandfreie Funktion der veräußerten Teile übernommen werden. Soweit diese Bauteile mit einem weiteren System verbunden werden, wird eine Garantie der Funktionsfähigkeit des neuproduzierten Produktes ausgeschlossen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz entstehender Lagerkosten ohne Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,– € zu zahlen. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme des Vertragsgegenstandes verweigert, kann die Erfüllung des Vertrages verweigert werden. Bei Annahmeverzug durch den Käufer werden entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder der Ersatz des effektiv entstandenen Schadens in Rechnung gestellt. Bei Auftragsstornierungen durch den Käufer gilt die vorgenannte Regelung. Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Die Rücknahme beschädigter Waren ist ausgeschlossen.

ZAHLUNG

Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, in bar zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht rechtskräftig festgestellt ist. Alle Forderungen sind sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Monatlich wiederkehrende Zahlungen, die per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, sind an jedem 1. eines Monats zur Zahlung fällig.

MÄNGEL / GEWÄHRLEISTUNG

Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu überprüfen und alle Mängel oder Unvollständigkeiten innerhalb von drei Tagen nach Eingang schriftlich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen können nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Garantie erlischt für Geräte, deren Seriennummern entfernt oder unkenntlich gemacht wurden oder an denen Arbeiten durch nicht ausdrücklich autorisierte Personen vorgenommen wurden.

SOFTWARE

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen und Softwareentwicklungen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse obliegt dem Kunden. Für Softwareentwicklungen hat der Kunde ein Pflichtenheft vorzulegen. Die Entwicklung erfolgt ausschließlich aufgrund dieses Pflichtenheftes. Die Dokumentationen und Programme sowie die Eigenentwicklungen der Firma DAT-CON Systems sind urheberrechtlich geschützt. Dem Käufer der Software ist es untersagt, Programme, Daten und Dokumentationen ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben. Der Nachdruck der Dokumentation ist nicht gestattet. Die Mehrfachnutzung der Software auf verschiedenen Rechnern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers erlaubt. Für Software anderer Hersteller gelten diese Bedingungen und die Bedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.

RECHT AUF RÜCKTRITT / ABTRETUNGSVERBOT

Werden uns nach Abschluss des Vertrages über den Kunden Tatsachen zur Kreditwürdigkeit bekannt, die uns nach den Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmannes von einem Vertrag hätten Abstand nehmen lassen, sind wir berechtigt, unter Anrechnung unserer gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheiten zu verlangen. Die Abtretung der Forderung gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir dieser nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Schadensersatzansprüche jeglicher Art einschließlich mittelbarer Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubten Handlungen sind gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Lieferung von Produkten erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbedingung entstandenen Forderungen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Geräte für die Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei Zahlung den Käufer mit angemessener neuer Lieferfrist zu beliefern. Der Käufer tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorweg an uns ab. Dem Käufer ist Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt.

DATENSCHUTZ

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Mosbach. Für Vollkaufleute gilt Mosbach als Gerichtsstand. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte. Sollte eine der oben angegebenen Bedingungen ungültig sein oder ungültig werden, behalten die restlichen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit.