






IT-Outsourcing nicht nur für Groß- unternehmen
In Zeiten des verschärften Wettbewerbs sollten Unternehmen Tätigkeiten an Dienstleister abgeben, die nicht zum Kerngeschäft Ihres Unternehmens zählen. Auf diese Weise verschafft Ihr Unternehmen den Mitarbeitern mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft und senkt gleichzeitig die Beschaffungskosten.
Sie erreichen uns unter der Tel. 06261 / 9262-0 in unseren Räumlichkeiten von Montags bis Freitags
von 08:00 - 12:00 Uhr und
von 14:00 - 18:30 Uhr.
Für unsere Dienstleistungskunden steht die bekannte Notruf-Hotline natürlich täglich 24 Stunden zur Verfügung.

Wir stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für alle Unternehmen der privaten Wirtschaft. Es ist unwesentlich, wie viele Mitarbeiter Sie in Ihrem Unternehmen beschäftigen, die Bedingungen des BDSG müssen Sie erfüllen. Müssen Sie als Unternehmen einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten stellen?
Alle privatwirtschaftliche Unternhemn, bei denen mehr als neun Personen auf personenbezogene Daten (z. B. Namen, Adressen, Firmenzugehörigkeit von natürlichen Personen) zugreifen, sind verpflichtet einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
In modernen Unternehmen ist Datenschutz ein integraler Bestandteil der Corporate Identity und kann im karketing exzellent verwendet werden. Schließlich sind unsere Kunden und Mitarbeiter das höchtste Gut, welches wir haben.
Haben Sie schon über den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) nachgedacht?
- Zuverlässige und effektive Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
- Kalkulierbare Kosten durch Beratvertrag sowie transparente Kostenplanung
- Kostensenkung durch Outsorcing - eigene Mitarbeiter können sich auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren
- Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
- Vermeidung von Risiken (z. B. Schadenersatz, Bußgeld durch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz)